Ob und welche Kosten für eine Psychotherapie entstehen, wer diese übernimmt und welche Formalitäten damit einhergehen, hängt grundsätzlich davon ab, wie Sie krankenversichert sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, trägt Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten für die Psychotherapie (da ich als kassenzugelassene Psychotherapeutin die Erlaubnis zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen habe). Es werden zunächst die Kosten für mehrere Sprechstunden und max. 4 Kennenlern-Sitzungen („probatorische Sitzungen“) übernommen. Anschließend stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme für entweder 24 oder 60 Sitzungen. In äußerst dringenden Fällen kann in einem verkürzten Verfahren eine Akuttherapie mit 12 Sitzungen beantragt werden. Nach entsprechender Prüfung durch die Krankenkasse bzw. einen externen Gutachter wird über die Genehmigung der Psychotherapie entschieden (in der Regel positiv). Sie müssen sich weder um die Antragstellung noch die Kostenübernahme kümmern.
Private Krankenversicherung
Privat krankenversicherte Personen haben i.d.R. ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie. Die Anforderungen an die Antragstellung, die Anzahl der Kennenlern-Sitzungen als auch der Therapiesitzungen hängt hier jedoch immer vom Vertrag ab. Diesbezüglich gibt es oft große Unterschiede: Einige (wenige) Versicherer schließen z.B. psychologische Psychotherapeuten aus und bezahlen eine Psychotherapie nur bei ärztlichen Psychotherapeuten, manche Versicherer übernehmen die kompletten Kosten für 30 Stunden im Jahr, andere die Hälfte der Kosten für 50 Stunden usw… Es empfiehlt sich daher dringend, vor Aufnahme der Therapie bei Ihrem Versicherer nachzufragen oder Ihren Versicherungsvertrag genau zu lesen. In der Regel ist für eine Kostenübernahme ein Antrag mit Ihrer Unterschrift einschließlich eines Befundberichtes des Therapeuten notwendig. Wurde die Therapie genehmigt, stelle ich Ihnen die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar aktuell bei 2,8 liegt und somit den regelhaften 2,3-fachen Satz übersteigt. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Honorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld selbst mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Eine Einzelsitzung kostet demnach €122,40. Hinzu kommen in der Regel noch weitere Kosten, beispielsweise für die Erhebung der biographischen Anamnese (€150,14), die Erstellung des Therapieantrags (€65,27) oder die Auswertung psychologischer Fragebögen (€12,17).
Beihilfeberechtigte
Auch beihilfeberechtigte Personen haben Anspruch auf die Kostenübernahme von Psychotherapie. Bis auf ein paar Besonderheiten in der Antragstellung treffen die Informationen im Abschnitt zur privaten Krankenversicherung auch auf Personen im öffentlichen Dienst zu, lesen Sie daher bitte auch diesen Abschnitt (siehe oben). Es ist immer ein ausführlicher Antrag notwendig, der spätestens nach den ersten fünf Kennenlernsitzungen gestellt werden muss. Die hierfür notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Vorteile liegen u.a. darin, keine formellen Anträge stellen zu müssen, der absoluten Diskretion und bei Bedarf Leistungen zu erhalten, die die Krankenkassen prinzipiell nicht übernehmen (z.B. Paartherapie). Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (s.o.).