{"id":61,"date":"2015-01-26T13:04:57","date_gmt":"2015-01-26T12:04:57","guid":{"rendered":"http:\/\/psychotherapeut-karlsfeld.de\/?page_id=61"},"modified":"2025-10-23T13:50:15","modified_gmt":"2025-10-23T12:50:15","slug":"kosten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/psychotherapeut-karlsfeld.de\/?page_id=61","title":{"rendered":"Kosten"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/psychotherapeut-karlsfeld.de\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-82\" src=\"http:\/\/psychotherapeut-karlsfeld.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Logo-v3-300x297.jpg\" alt=\"Logo v3\" width=\"70\" height=\"70\" \/><\/a><\/p>\n<p>Ob und welche Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie entstehen, wer diese \u00fcbernimmt und welche Formalit\u00e4ten damit einhergehen, h\u00e4ngt grunds\u00e4tzlich davon ab, wie Sie krankenversichert sind.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\"><strong>Gesetzliche Krankenversicherung<\/strong><\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, tr\u00e4gt Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten f\u00fcr die Psychotherapie (da ich als kassenzugelassene Psychotherapeutin die Erlaubnis zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen habe). Es werden zun\u00e4chst die Kosten f\u00fcr mehrere Sprechstunden und max. 4 Kennenlern-Sitzungen (&#8222;probatorische Sitzungen&#8220;) \u00fcbernommen. Anschlie\u00dfend stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr entweder 24 oder 60 Sitzungen. In \u00e4u\u00dferst dringenden F\u00e4llen kann in einem verk\u00fcrzten Verfahren eine Akuttherapie mit 12 Sitzungen beantragt werden. Nach entsprechender Pr\u00fcfung durch die Krankenkasse bzw. einen externen Gutachter wird \u00fcber die Genehmigung der Psychotherapie entschieden (in der Regel positiv). Sie m\u00fcssen sich weder um die Antragstellung noch die Kosten\u00fcbernahme k\u00fcmmern.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\"><strong>Private Krankenversicherung<\/strong><\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Privat krankenversicherte Personen haben i.d.R. ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie. Die Anforderungen an die Antragstellung, die Anzahl der Kennenlern-Sitzungen als auch der Therapiesitzungen h\u00e4ngt hier jedoch immer vom Vertrag ab. Diesbez\u00fcglich gibt es oft gro\u00dfe Unterschiede: Einige (wenige) Versicherer schlie\u00dfen z.B. psychologische Psychotherapeuten aus und bezahlen eine Psychotherapie nur bei \u00e4rztlichen Psychotherapeuten, manche Versicherer \u00fcbernehmen die kompletten Kosten f\u00fcr 30 Stunden im Jahr, andere die H\u00e4lfte der Kosten f\u00fcr 50 Stunden usw&#8230; Es empfiehlt sich daher dringend, vor Aufnahme der Therapie bei Ihrem Versicherer nachzufragen oder Ihren Versicherungsvertrag genau zu lesen. In der Regel ist f\u00fcr eine Kosten\u00fcbernahme ein Antrag mit Ihrer Unterschrift einschlie\u00dflich eines Befundberichtes des Therapeuten notwendig. Wurde die Therapie genehmigt, stelle ich Ihnen die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Die Kosten orientieren sich an der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr \u00c4rzte und Psychotherapeuten. Eine Einzelsitzung (Kurzzeittherapie) kostet demnach bei 2,3-fachem Satz aktuell \u20ac134,06. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz f\u00fcr mein Sitzungshonorar bei einer Langzeittherapie aktuell bei 2,8 liegt und somit den regelhaften 2,3-fachen Satz \u00fcbersteigt. Dies bedeutet, dass Sie m\u00f6glicherweise nur einen Teil des Honorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte kl\u00e4ren Sie dies im Vorfeld selbst mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Eine Einzelsitzung (Langzeittherapie) kostet demnach aktuell \u20ac122,40. Hinzu kommen in der Regel noch weitere Kosten, beispielsweise f\u00fcr die Erhebung der biographischen Anamnese, die Erstellung des Therapieantrags oder die Auswertung psychologischer Frageb\u00f6gen.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\"><strong style=\"line-height: 1.5;\">Beihilfeberechtigte<\/strong><\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"line-height: 1.5;\">Auch beihilfeberechtigte Personen haben Anspruch auf die Kosten\u00fcbernahme von Psychotherapie. Bis auf ein paar Besonderheiten in der Antragstellung treffen die Informationen im Abschnitt zur privaten Krankenversicherung auch auf Personen im \u00f6ffentlichen Dienst zu, lesen Sie daher bitte auch diesen Abschnitt (siehe oben). Es ist immer ein ausf\u00fchrlicher Antrag notwendig, der sp\u00e4testens nach den ersten f\u00fcnf Kennenlernsitzungen gestellt werden muss. Die hierf\u00fcr notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle.\u00a0<\/span><\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\"><strong>Selbstzahler<\/strong><\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich besteht auch die M\u00f6glichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Vorteile liegen u.a. darin, keine formellen Antr\u00e4ge stellen zu m\u00fcssen, der absoluten Diskretion und bei Bedarf Leistungen zu erhalten, die die Krankenkassen prinzipiell nicht \u00fcbernehmen (z.B. Paartherapie). Die Kosten orientieren sich an der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr \u00c4rzte und Psychotherapeuten (s.o.).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob und welche Kosten f\u00fcr eine Psychotherapie entstehen, wer diese \u00fcbernimmt und welche Formalit\u00e4ten damit einhergehen, h\u00e4ngt grunds\u00e4tzlich davon ab, wie Sie krankenversichert sind. 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